Rechtsanwalt Mietrecht Augsburg
Die Beratung und gerichtliche Tätigkeit im Mietrecht umfasst sowohl das Wohnungsmietrecht als auch das Gewerbemietrecht. Den Schwerpunkt bildet hier oftmals die Frage der rechtmäßigen Mieterhöhung, der ordnungsgemäßen Betriebskostenjahresabrechnung oder aber die im Zusammenhang mit der Räumung entstehenden Probleme. Auch die oftmals kostenintensive Investition des Mieters in „seine Wohnung" und etwaige Ansprüche auf Schönheitsarbeiten bzw. Renovierungsarbeiten, sind regelmäßig Grundlage von Auseinandersetzungen.
Zugenommen hat ebenfalls die Frage der Verantwortlichkeit für Mietmängel und deren Berechtigung zu einer Mietminderung. Da sich diese Fallgestaltungen im Rahmen eines dauerhaften Schuldverhältnisses darstellen, ist es besonders wichtig, behutsam an die Angelegenheit heranzugehen, um interessensgerecht gewährleisten zu können, dass dieses dauerhafte Schuldverhältnis auch wieder reparabel ist. Hier können Sie ganz auf das große Engagement des Juristen im Sinne seiner Mandanten vertrauen.
Im Falle einer Kündigung des Mietvertrages werden wir auch hier Ihre Interessen unnachgiebig verfolgen und zuvor prüfen, ob Sie als Vermieter kündigen können oder sollten und ob Sie als Mieter eine Kündigung hinnehmen müssen oder sollten.




